Fachbauleitung Brandschutz - Stufe 3
Die nachfolgenden Aufgaben der Fachbauleitung werden in der jeweils beauftragten Leistungsstufe von uns wahrgenommen:
Leistungsstufe 3 "baubegleitende Qualitätssicherung":
Nr. |
Themen und Inhalte des Brandschutzkonzeptes |
Aufgaben des Fachbauleiters Brandschutz |
1. Flächen für die Feuerwehr |
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1.1 |
Objektspezifische Anforderungen an Zugänglichkeit |
Abgleich etwaiger Veränderungen |
1.2 |
Vorgesehen Zu- und Umfahrten; Aufstell- und Bewegungsflächen |
Örtliche Prüfung von Detailausbildung, Neigung, Übergänge; Mitwirkung an Anleiterproben |
1.3 |
Sicherstellung der Zugänglichkeit, ggf. gemäß Abstimmung Brandschutzdienststelle (z.B. Feuerwehrschlüsseldepot); Verknüpfung mit Belangen des Objektschutzes |
Mitwirkung bei der Prüfung durch Feuerwehr; Funktionsprobe der Komponenten; Abgleich hinterlegter Schlüssel mit Schließplan; Abstimmung und Einweisung des Einsatzdienstes der Feuerwehr |
2. Löschwasserversorgung |
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2.1 |
Löschwasserbedarf; ggf. spezifische Anforderungen durch Brandschutzdienststelle |
keine Prüftätigkeit |
2.2 |
Verwendbare Löschwasserentnahmestellen und deren Leistungsfähigkeit bzw. Dokumentation der Auskünfte des Wasserversorgungsunternehmens |
Örtliche Prüfung Zuwegung (Befestigung) und Kennzeichnung |
2.3 |
Abgleich zwischen Löschwasserbedarf und -versorgung und ggf. Angabe vorgesehener Maßnahmen |
Mitwirkung bei der Prüfung der Löschwasserverhältnisse (Ausliterung) |
3. Löschwasserrückhaltung |
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3.1 |
Wassergefährdende Stoffe mit Angaben zu Menge, WGK und Lagerort |
Örtliche eigene Bestandsaufnahme wassergefährdender Stoffe |
3.2 |
Anforderungen zur Löschwasserrückhaltung aus einschlägigen Regelwerken; Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens; ggf. Negativvermerk |
keine Prüftätigkeit |
3.3 |
Vorgesehene Maßnahmen zur LöRüRL (Rückhalteräume, Löschbarrieren) |
Mitwirken an der Dichtigkeitsprüfung; Örtliche Prüfung der baulichen Ausführung im Abgleich zu Eignungsnachweisen |
4. System der äußeren und inneren Abschottungen |
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4.1 |
Äußere Abschottungen, brandschutztechnisch begründete Abstandsregelungen; Gebäudeabschlusswände |
Örtliche Prüfung der relevanten Maße |
4.2 |
Umsetzung des Abschottungsprinzips in Bezug auf zulässige Größen in Brandabschnitte, Rauchabschnitte sowie sonstige abgetrennte Bereiche; Gebäudetrennwände, Brandwände, Trennwände |
Örtliche Prüfung der Brandschutzqualitäten sämtlicher Wände |
4.3 |
Anordnung und Verlauf trennender Bauteile |
Örtliche Prüfung der Brandschutzqualitäten sämtlicher Wände |
4.4 |
Anforderungen in der Detailausbildung der vorgenannten trennenden Bauteile |
Örtliche Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher trennender Bauteile im Abgleich zu Eignungsnachweisen; (ggf. zerstörende) Prüfung sämtlicher Anschlüsse; ggf. Probennahme; Abgleich mit statischer Berechnung; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
4.5 |
Brandausbreitung in vertikaler Richtung; Decken, Fassaden, Öffnungen |
Örtliche ggf. zerstörende Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Decken- und Fassadenkonstruktionen sowie Anschlüsse; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
4.6 |
Anforderungen an Verschlüsse und Verglasungen in trennenden Bauteilen (Türen, Rauch-, Feuerschutzvorhänge |
Örtliche ggf. zerstörende Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Verschlüsse und Verglasungen im Abgleich zu Eignungsnachweisen; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
4.7 |
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile |
Örtliche Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Bekleidungen und Beschichtungen; ggf. Schichtdickenbemessung oder zerstörende Prüfung; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
4.8 |
Anforderungen an Baustoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Fugen, Dachaufbauten, Beläge |
Örtliche Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Baustoffe etc. und Dachaufbauten im Abgleich zu Eignungsnachweisen; ggf. Probennahme |
5. Flucht- und Rettungswege |
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5.1 |
Grundsystem der Flucht- und Rettungswege; Nachweis des 1. und 2. Rettungsweges für jede Nutzungseinheit; ggf. Maßnahmen für besondere Personenkreise (u.a. Behinderte) |
Plan- oder örtliche Prüfung zur Nutzbarkeit der Rettungswege im Abgleich mit Aspekten des Objektschutzes (z.B. Schließplan) |
5.2 |
Maßliche Auswertung der Flucht- und Rettungswege; Durchgangsbreiten, -höhen, Fluchtwegentfernungen (innerhalb und außerhalb des Gebäudes |
Örtliche Prüfung relevanter Maße |
5.3 |
Spezifische Anforderungen und Ausbildung der Komponenten der Rettungswege wie Treppen, Treppenräume, Flure etc.; Ausstattung elektrischer Verriegelungen, Feststellanlagen, automatische Schiebetüren etc. |
Örtliche Prüfung und Funktionsprobe sämtlicher Komponenten der Rettungswege |
5.4 |
Kennzeichnung und (Sicherheits-) Beleuchtung; ggf. Fluchtleitsystem |
Örtliche Prüfung hinsichtlich Anordnung, Auswahl, Erkennbarkeit, Eignung der Kennzeichnung sowie Flucht- und Rettungswegpläne; Mitwirkung bei der Prüfung technischer Sachverständige; Mängelverfolgung |
6. Höchstzulässige Nutzerzahl; nutzungsspezifische Gebäudeauslegung |
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6.1 |
Analyse der vorgesehenen Nutzung im Hinblick auf das Auftreten größerer Personenzahlen |
Ggf. Prüfung der Bestuhlungspläne im Abgleich zu den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes |
6.2 |
Leistungsfähigkeit der Flucht- und Rettungswege oder ggf. sonstiger Kriterien mit maximalen Personenzahlen |
Örtliche Prüfung von Sammelplätzen hinsichtlich Anordnung und Eignung |
6.3 |
Ggf. sonstige Rahmenbedingungen der Nutzung aufgrund des Brandschutzkonzeptes (u.a. Lagerhöhe, Lagereinheiten bei Industriebauten, Ausschmückungen bei Versammlungsstätten) |
Örtliche Prüfung der Nutzung auf exakte maßliche Einhaltung; Örtliche Prüfung von Ausschmückungen, Dekorationen etc. im Abgleich zu Eignungsnachweisen |
7. Haustechnische Anlagen |
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7.1 |
Einrichtungen und Anlagen zur haustechnischen Versorgung, Anordnung technischer Zentralen einschließlich Zuordnung versorgter Bereiche und ggf. Leistungskenndaten |
Einsichtnahme in die Bestandsplanung Haustechnik |
7.2 |
Anforderungen zu Schottungen innerhalb von trennenden Bauteilen (Elektroleitungen, Leerrohre, Stromschienen, Rohrleitungen, Kanäle, Sprinklerleitungen etc.) |
Örtliche, ggf. zerstörende Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Schottungen im Abgleich zu Eignungsnachweisen; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung; Aufstellung eines Schottungskatasters einschl. Belegungsdichte |
7.3 |
Anforderungen an Installationsschächte und -kanäle, Unterdecken und Doppelböden, ggf. in Abhängigkeit von deren Lage und Abmessungen sowie brennbarer bzw. nichtbrennbarer Belegung. |
Örtliche Prüfung und kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Bauteile; Einsichtnahme in statische Nachweise zur Befestigung; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung; Ermittlung der Brandlasten in Zwischendecken |
7.4 |
Aufzüge mit Festlegung des Evakuierungsgeschosses, spezifischer Ansteuerung; ggf. Feuerwehraufzug |
Örtliche Prüfung sämtlicher Fahrschachttüren im Abgleich zu Eignungsnachweisen; Mitwirkung an Funktionsprobe oder Prüfung Feuerwehraufzug |
7.5 |
Anforderungen an den äußeren und inneren Blitzschutz; einzuhaltende Regelwerke |
Mitwirkung bei der Prüfung Blitzschutzmaßnahmen durch technischen Sachverständigen |
7.6 |
Anforderungen an Betriebsräume für allgemeine Stromversorgung AV, Verteiler in Treppenräumen und Fluren |
Örtliche Prüfung hinsichtlich Lüftung und Kennzeichnung der Räume; Prüfung der Schottungen gemäß Ziffer 7.2 |
7.7 |
Feuerungsanlagen, Heizräume (z.B. Brennstofflagerung, Gasinstallation) |
Örtliche Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und deren Kennzeichnung |
7.8 |
Ggf. Maßnahmen des Explosionsschutzes |
Örtliche Prüfung der prinzipiellen Umsetzung des Explosionsschutzdokumentes; ggf. Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte besonderer Sachverständiger |
8. Lüftungsanlage |
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8.1 |
Umfang und Art von Lüftungsanlagen; Standorte der Zentrale und versorgter Bereich |
Prüfung Bestandsplanung Lüftung hinsichtlich brandschutztechnischer Anforderungen |
8.2 |
Kanalführung und deren Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandschutzklappen, Leitungen mit Feuerwiderstand), auch in Abhängigkeit der verwendeten Baustoffe; ggf. Küchenabluft, Sonderformen |
Örtliche Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Brandschutzklappen und Lüftungsleitungen mit Feuerwiderstand; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung; Mitwirkung bei der Prüfung der Lüftung durch technische Sachverständige |
8.3 |
Steuerung im Brandfall |
Mitwirkung bei der Prüfung durch technische Sachverständige |
9. Rauch- und Wärmeabzug |
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9.1 |
Prinzipielle Maßnahmen zur Entrauchung im Abgleich mit bauaufsichtlichen Vorschriften, z.B. für Treppenräume, Aufzüge, technische Räume |
Ggf. Abgleich mit Schnittstellen der Lüftungsplanung |
9.2 |
Auslegung der Entrauchungsmaßnahmen mit Angabe der zugrunde gelegten Bemessungsvorschrift bzw. Brandszenario; Querschnitt von natürlichen Entrauchungsmaßnahmen bzw. Volumenströme maschineller Entrauchung oder Differenzdrucksysteme |
Örtliche Prüfung von Querschnitten, Messung von Volumenströmen, ggf. Vorbereitung oder Mitwirkung bei der Prüfung technischer Sachverständiger; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
9.3 |
Spezifische Anforderungen an die Komponenten der Entrauchungsanlage, einzuhaltende Regelwerke, Anforderungsklassen, für natürliche Rauchabzüge, Temperaturstandfestigkeit von Brandgasventilatoren, Anforderungen an das Leitungs-Kanal-Netz; (Entrauchungs- und Jalousieklappen) |
Örtliche Prüfung der Kennzeichnung der Komponenten mit spezifischen Anforderungen, Leistungsdaten; Einweisung der Unternehmer; Mängelverfolgung |
9.4 |
Dimensionierung und Nachweis der ausreichenden Zuluftführung |
Örtliche Prüfung von Funktion und Kennzeichnung |
9.5 |
Auslösung und Steuerung |
Mitwirkung bei Funktionsprobe oder Prüfung durch technische Sachverständige; Örtliche Prüfung der Kennzeichnung und Zugänglichkeit von Auslösevorrichtungen |
10. Alarmierungseinrichtungen |
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10.1 |
Erfordernis im baurechtlichen Vorschriftenrahmen |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
10.2 |
Alarmierungsbereiche, Art der Alarmierung (z.B. Signal, Sprachdurchsage, optisch); ggf. Anordnung von Sprechstellen und Zuordnung von Sicherheitsklassen |
Mitwirkung bei der Prüfung technischer Sachverständiger; Mängelverfolgung; Funktionsprobe, sofern verschiedene Alarmierungsbereiche festgelegt wurden |
11. Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung |
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11.1 |
Erfordernis zur Ausstattung mit Löschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Handfeuerlöscher und sonstigen Anlagen, Einrichtungen und Geräte; Definition des Schutzumfangs |
Örtliche Prüfung besonderer Bereiche, wie Unterdecken und Doppelböden |
11.2 |
Einzuhaltende technische Regelwerke für Wasser- oder Gaslöschanlagen, Schutzwert für Sprinkleranlagen; Anforderung an trennende Bauteile |
Mitwirkung bei der Prüfung durch technische Sachverständige; Mängelverfolgung; Örtliche Prüfung der Kennzeichnung |
11.3 |
Standorte und Auslegung von Wandhydranten; Steigleitungen |
Funktionsprobe, Mängelverfolgung |
11.4 |
Grundzüge zur Ausstattung von Handfeuerlöschern; einzuhaltende Regelwerke |
Örtliche Prüfung auf ordnungsgemäße Umsetzung |
11.5 |
Ggf. erforderliche Sonderlöschmittel und Löschverfahren |
Örtliche Prüfung auf ordnungsgemäße Umsetzung |
12. Sicherheitsstromversorgung |
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12.1 |
Zusammenstellung der Verbraucher, für die eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen ist, und Angabe der jeweiligen Betriebsdauer; u.a. Sicherheitsbeleuchtung |
Mitwirkung bei der Funktionsprobe oder Prüfung technischer Sachverständiger; Mängelverfolgung; Örtliche Prüfung der Kennzeichnung von Sicherheitsleuchten |
12.2 |
Anforderungen an Betriebsräume für Sicherheitsstromversorgung SV (z.B. Batterien oder Stromerzeugungsaggregate) |
Schottungen siehe Ziffer 7.2 |
12.3 |
Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen (z.B. Verteiler) |
Örtliche Prüfung oder kontinuierliche Kontrolle sämtlicher Leitungen im Abgleich zu Eignungsnachweisen |
13. Hydrantenpläne |
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13.1 |
Klären des Erfordernisses und ggf. grob maßstäblichen Übernahme der Anlagen zur Löschwasserversorgung gemäß Kapitel 2 mit zeichnerischer Darstellung; geeigneterweise Lageplan |
keine Prüfaufgabe |
14. Brandmeldeanlagen |
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14.1 |
Überwachungsumfang erforderlicher manueller und automatischer Brandmelder, einzuhaltende Regelwerke, ggf. Betriebsart |
Mitwirkung bei der Prüfung durch Sachverständige; Mängelverfolgung; Örtliche Prüfung der Melderkennzeichnung, Laufkarten, Revisionsunterlagen |
14.2 |
Anordnung von Zentralen, ggf. Unterzentralen, Feuerwehrtableaus, Feuerwehrbedienfeld und Auslösestellen |
Mitwirkung bei der Prüfung durch technische Sachverständige, Mängelverfolgung; Mitwirkung bei der Einweisung des Nutzers |
14.3 |
Szenarienabhängige Matrix oder Verknüpfungsplan |
Vorbereitung der Gesamtprüfung, Aufstellen eines Prüfplanes |
14.4 |
Feuerwehr-Kommunikationssysteme |
Mitwirkung bei vorbereitenden Reichweitenmessungen während der Bauphase |
15. Feuerwehrpläne |
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15.1 |
Erfordernis zur Aufstellung von Feuerwehrplänen im bauaufsichtlichen Bezugsrahmen des Objektes |
Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Pläne |
15.2 |
Spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Feuerwehrpläne zur Information der Einsatzkräfte übernommen werden sollten |
Mitwirkung bei der Übergabe oder Einweisung der Feuerwehr |
16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
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16.1 |
Brandschutz während der Bauphase; u.a. Schweißerlaubnis bzw. Dokumente für feuergefährliche Arbeiten |
ggf. Abstimmung mit SiGeKo |
16.2 |
Erfordernis zur Benennung von Brandschutzbeauftragten; für den Brandschutz verantwortliche Person im baurechtlichen Bezugsrahmen |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.3 |
Erfordernis zur Aufstellung einer Brandschutzordnung und deren Umfang; spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Brandschutzordnung übernommen werden müssen |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.4 |
Erfordernis zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und ggf. Hinweise zu Inhalt und Anordnung |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.5 |
Erfordernis und ggf. Anforderungen an Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Hausfeuerwehr |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.6 |
Maßnahmen zur Evakuierung oder Räumung des Gebäudes; Festlegung von Sammelplätzen |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.7 |
Wesentliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
ggf. Abstimmung mit dem Brandschutzbeauftragten |
16.8 |
Objektspezifische Zusammenstellung des Prüfumfanges nach TPrüfVO |
Prüfung im Zusammenhang mit den vorstehenden Themen |
16.9 |
Objektspezifische Zusammenstellung erforderlicher Eignungsnachweise |
Prüfung im Zusammenhang mit den vorstehenden Themen |
16.10 |
Bauaufsichtliche Prüfung und Überwachung, Fristen von Ausführungsgenehmigungen |
Begleitung der behördlichen Abnahme |
16.11 |
Zusätzliche Bauvorlagen; Pflichten des Betreibers |
ggf. im Leistungsumfang des Brandschutzbeauftragten |
17. Abweichungen |
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17.1 |
Vollständige Zusammenstellung im Abgleich zu den materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung sowie der beabsichtigten ausgleichenden Maßnahme |
Prüfung im Zusammenhang mit den vorstehenden Themen |
17.2 |
Erläuterungen, wenn ausgleichende Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden (vgl. Ziffer 9.1 VVBauPrüfVO) |
Prüfung im Zusammenhang mit den vorstehenden Themen |
17.3 |
Ggf. Hinweise auf notwendige Baulasten |
Einsichtnahme in die Dokumentation |
18. Verwendete Rechenverfahren |
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18.1 |
Rechenverfahren, die im Rahmen der Risikoanalyse für das Brandschutzkonzept oder einzelne Komponenten daraus verwendet wurden |
Mitwirkung in Rauchversuchen zur Prüfung der Berechnung bzw. umgesetzten Maßnahmen |
18.2 |
Nachweis von Anwendungsbereichen und Eignung der Rechenverfahren für die objektspezifische Geometrie, Brandszenarien etc. |
Mitwirkung in Rauchversuchen zur Prüfung der Berechnung bzw. umgesetzten Maßnahmen
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