Brandmeldeanlagen

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Unsere Beratungsleistungen bei Brandmeldeanlagen basieren auf der DIN 14675 und DIN VDE 0833. Die DIN 14675 sieht für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen folgende Phasen vor:

  • Konzept
  • Planung
  • Projektierung
  • Montage
  • Inbetriebsetzung
  • Abnahme
  • Betrieb
  • Instandsetzung

 

Unsere Leistungen für Sie:

Im  Bereich der Brandmeldeanlagen unterstützen und beraten wir Sie gerne bei folgenden Themen:

1. Erstellung eines Konzeptes

Hierzu gehören die nachstehenden Fragestellungen:

► Schutzziele

Der Einsatz einer BMA muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude sein. Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen kann die Brandschutzwirkung für Personen und Sachen sicherstellen.

Mit der BMA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
  • eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige

► Anforderungen

Die an Aufbau und Betrieb der BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z.B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln)

Bezüglich der BMA sind hierzu im Wesentlichen festzulegen:

  • Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
  • Meldebereiche
  • Art und Anordnung der Brandmelder
  • Alarmierungsbereiche: Art und Anordnung der Alarmierungseinrichtungen
  • Brandmelderzentralen: Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit
  • Steuerungen von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen, Betriebseinrichtungen
  • Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene Personen
  • hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne, Feuerwehr-Laufkarte
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Feuerwehrpläne, Anfahrtmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr

Auch die DIN VDE 0833-2 enthält Vorgaben für das Planen und Errichten einer BMA.

Diese Mindestanforderungen könne auch die Notwendigkeit einer Abnahme (z.B. durch die Brandschutzdienststelle) oder Anerkennung (z.B. durch den Sachversicherer) und/oder baurechtliche Prüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige einschließen. Da die Planung der BMA von den Anforderungen der Abnahmestelle abhängen kann, ist es wichtig, dass diese so früh als möglich mit einbezogen wird.

Sofern die Abnahme von mehr als einer Stelle erforderlich ist, und diese unterschiedliche Anforderungen an die BMA erheben, muss die BMA nach den jeweils höheren Anforderungen aufgebaut und betrieben werden.

► Schutzumfang

Der Schutzumfang muss nach folgenden Kriterien festgelegt werden:

  • Kategorie 1:    Vollschutz
  • Kategorie 2:    Teilschutz
  • Kategorie 3:    Schutz von Fluchtwegen
  • Kategorie 4:    Einrichtungsschutz

► Alarmierung

Mit den zuständigen Stellen sind die Alarmarten und Alarmierungseinrichtungen festzulegen.

► Alarmorganisation:

Die Alarmorganisation ist mit dem Betreiber des Gebäudes oder dem Auftraggeber der Brandmeldeanlage und den zuständigen Stellen (z.B. Feuerwehr) entsprechend dem Brandschutzkonzept für das Gebäude festzulegen.

Die festgelegte Alarmorganisation für das Gebäude sollte mindestens Folgendes enthalten:

  •  Räumungsanweisungen im Brandfall
  • die Nutzung des Gebäudes
  • die Interventionszeit der Feuerwehr
  • die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter, einschließlich der Vorkehrungen für eigenständige Brandbekämpfung
  • die Art und Weise, wie Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden
  • die Erfordernisse und Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes
  • die notwendige Unterteilung des Gebäude in Brandmelde- und Alarmbereiche
  • bei hierarchischen Systemen oder abgesetzten Bedienfeldern: Art und Weise der Übergabe zwischen den Bedienplätzen
  • Art der Alarmierung der Feuerwehr und der an diese durchzugebenden Informationen
  • gewaltfreie Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr einschließlich Bereithaltung von Schlüsseln (z.B. im Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD))
  • Vorkehrungen, um Falschalarme zu vermeiden
  • Änderungen der Alarmorganisation zwischen Tag und Nacht oder zwischen Arbeits- und Feiertagen
  • andere Arten aktiver Brandschutzmaßnahmen einschließlich spezieller Anforderungen für den Betrieb und die Aufteilung zusätzlicher Einrichtungen
  • Vorkehrungen für die Notstromversorgung
  • Vorkehrungen für die Instandhaltung
  • das Vorgehen bei Falschalarmen und Störungen
  • Anforderungen für Ab-, Ausschaltungen und die Verantwortlichkeiten für die Wiederinbetriebnahme.

Dabei ist mindestens festzuhalten, wer in welchem Meldebereich, was zu tun hat, wenn er im Brandfall alarmiert wird.

► Dokumentation:

Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen für das Konzept der BMA sind in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist als Grundlage für die Planung zu erstellen.

► Verantwortlichkeit und Kompetenz:

Die Verantwortlichkeit für das Konzept der BMA und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt beim Auftraggeber der BMA, der allerdings eine Fachfirma beauftragen kann, diese Dokumentation zu erstellen.

Der Auftraggeber (oder sein Vertreter) oder die kompetente Fachfirma, die für das Konzept und die Dokumentation zuständig sind, müssen ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse zu deren Erarbeitung besitzen.

 

2. Planung

Hierzu gehören die nachstehenden Fragestellungen:

► Allgemeines:

Ziel der Planung ist die Erstellung der detaillierten Entwurfs- und Ausführungsunterlagen für die BMA unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen an das Brandmeldesystem selbst und anderen Systemen der Gebäudetechnik, sowie nach den Anforderungen an die Planung, Alarmierung und Projektierung der DIN VDE 0833-2.

► Brandmeldesystem:

Die Planung muss auf einem Brandmeldesystem basieren, dessen Konformität nach DIN EN 54-13 geprüft und bestätigt wurde.

Die Konformität der im System verwendeten Bestandteile und die angewendeten Optionen müssen nach den Normen der Reihe DIN EN 54 geprüft und bestätigt werden.

Sofern die entsprechenden Normen der Reihe DIN EN 54 noch nicht verfügbar sind, gelten die Festlegungen der nationalen Normen.

► Andere Systeme:

Andere Systeme sind solche Einrichtungen und Anlagen des jeweiligen Gebäudes, die keine Bestandteile des Brandmeldesystems (BMS) sind, aber im Brandfall von der BMA dieses Gebäudes automatisch angesteuert werden müssen (Brandfallsteuerungen) oder diese ansteuern, um die geforderten Brandschutzfunktionen sicherzustellen.

Andere Systeme können z.B. sein:

  • Alarmierungseinrichtungen
  • Alarmübertragungsanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Löschanlagen
  • Feuerschutzabschlüsse
  • Lüftungsanlagen
  • Aufzüge
  • etc.

Andere Systeme sind so anzuschließen, dass Fehler in diesen Systemen nicht zu einer Funktionsbeeinträchtigung im BMS führen.

 

3. Projektierung

Hierzu gehören die nachstehenden Fragestellungen:

► Allgemeines:

Die Projektierung der BMA im Rahmen der Werk- und Montageplanung muss unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte nach DIN VDE 0833-2 erfolgen.

► Besondere Risiken:

Unter besonderen Risiken sind solche Fälle zu verstehen, bei denen spezielle Beachtung und Kenntnis für die Planung, Auswahl der Geräte, die Anordnung und Aufteilung der Melder oder die Art der Schaltungen erforderlich sind. Solche Fälle können z.B. EDV-Bereiche und andere elektrische Risiken oder Hochregallager nach DIN VDE 0833-2 sein.

► Gefährliche Bereiche:

Unter gefährlichen Bereichen werden Gefahrenbereiche verstanden (z.B. chemisch, biologisch, nuklear), die wesentlichen Einfluss auf die Planung der Brandmeldeanlage haben. In solchen Fällen ist eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber (welcher sich den Gefahren bewusst sein sollte) und den beteiligten Fachfirmen der Brandmeldeanlage notwendig. Entsprechende Festlegungen und Vorschriften für gefährliche Bereiche sind zu berücksichtigen.

► Explosionsgefährdete Bereiche:

Werden Bestandteile einer BMA in durch brennbare Gase, Dämpfe und Stäube explosionsgefährdete Bereiche installiert, sind entsprechende geprüfte Geräte einzusetzen. Für die Installation und Montage die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu beachten.

► Zusätzliche Einrichtungen:

Für die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen gelten die Vorschriften der DIN VDE 0833-2.

Zusätzlich zu den primären Zwecken der Brandentdeckung und Alarmierung können Brandmeldungen der Anlage zur Ansteuerung zusätzlicher Einrichtungen verwendet werden, z.B.:

  • Rauch- oder Feuerschutztüren
  • Rauch- oder Feuerschutzklappen
  • Abschaltung von Lüftungsanlagen
  • Aufzugssteuerung
  • Fluchttürsteuerung
  • Blitzleuchten zur Kennzeichnung der Feuerwehrzugangs

Sowohl die Auslösung als auch die Störung einer zusätzlichen Einrichtung dürfen die ordnungsgemäße Funktion der Brandmeldeanlage nicht beeinträchtigen oder die Ansteuerung einer anderen zusätzlichen Einrichtung verhindern.

► Meldebereiche:

Sofern zur besseren Orientierung der Feuerwehr die Anzeige von Meldebereichen erforderlich ist, und ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) und Feuerwehr-Laufkarten hierzu nicht genügen, können zusätzliche optische Anzeigen vorgesehen werden. Diese Anzeigen sind bezogen auf den Standort/Montageort lagerichtig zu installieren.

Diese Orientierungshilfen sind mit der Feuerwehr abzustimmen.

► Lokalisierung der Brandmeldung:

Die Anzeigen an der BMZ müssen schnell, leicht und eindeutig mit der örtlichen Position jedes ausgelösten automatischen Brandmelders und/oder Handfeuermelders sowie jedes ausgelösten Löschbereiches ortsfester Löschanlagen in Verbindung zu bringen sein. Dazu ist mindestens je Meldergruppe eine Feuerwehr-Laufkartenach den in der DIN 14675 festgelegten Anforderungen bereitzuhalten.

In Gebäuden mit mehreren Feuerwehrzugängen können abgesetzte Anzeigeeinrichtungen erforderlich sein. Werden diese Anzeigen als Erstinformation für die Feuerwehr genutzt, z.B. als Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), so sind die Anforderungen nach DIN EN 54-2 zu erfüllen.

► Alarmierungsbereiche:

Bei der Festlegung von Alarmierungsbereichen sind die Vorgaben der DIN VDE 0833-2 zu beachten.

► Fernalarm:

Nach Auslösen des Alarmzustandes der BMA ist sicherzustellen, dass der Fernalarm an die Feuerwehr oder an eine andere behördlich benannte alarmauslösende Stelle automatisch weitergeleitet wird. Der Fernalarm der BMA ist über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) weiterzuleiten. Die technischen Anforderungen zu den einzelnen Verbindungsarten nach den Normen der Reihe DIN EN 50136 sind verbindlich festgelegt.

Für die Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) von AÜA durch die BMZ gelten die Anforderungen nach DIN EN 54-2 und für die Schnittstelle die Anforderungen nach DIN 14675.

In bestimmten Fällen kann die Alarmorganisation fordern, dass zunächst nur das geschulte betriebliche Personal alarmiert wird, welches über die notwendigen weiteren Aktivitäten im Gebäude entscheidet. In diesen Fällen gelten für die Verzögerung der Alarmweiterleitung an die Feuerwehr die Anforderungen nach DIN EN 54-2 und DIN VDE 0833-2.

► Internalarm:

Für die Schnittstelle zur automatischen Ansteuerung von Alarmierungseinrichtungen, die keine Bestandteile des Brandmeldesystems sind, gelten die Anforderungen der DIN 14675. Ebenso sind die Vorschriften der DIN VDE 0833-2 zu beachten.

► Aufstellung der BMZ:

Anforderungen an die BMZ sind in der DIN EN 54-2 enthalten , und in Ergänzung zu DIN VDE 0833-2 sind folgende Anforderungen an die Aufstellung von BMZ zu erfüllen:

  • die Lichtverhältnisse müssen derart sein, dass die Beschriftungen und optischen Anzeigen leicht gesehen und gelesen werden können.
  • die akustischen Anzeigen der BMZ dürfen nicht durch Hintergrundgeräusche beeinträchtigt werden.
  • das Risiko der Brandentstehung am Aufstellungsort muss niedrig sein; der Aufstellungsort muss durch die Brandmeldeanlage überwacht werden.
  • besteht die BMZ aus mehreren Gehäuseeinheiten,   die verteilt im Sicherungsbereich angeordnet sind, müssen die Anforderungen nach DIN EN 54-2 erfüllt werden. Sind hierfür redundante Verbindungsleitungen erforderlich, müssen diese als separate Leitungen, ggf. brandschutztechnisch getrennt , verlegt werden.

Die Anzeige - und Bedieneinrichtung der BMZ muss am Anfang des Sicherungsbereiches , vorzugsweise in einem durch Personen ständig besetzten Bereich, installiert sein.

► Feuerwehr-Bedienfeld:

Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterleitung an die Feuerwehr muss ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 vorgesehen werden.

Die Schnittstelle der BMZ für den Anschluss an das FBF muss nach DIN 14675 gestaltet sein.

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