Fachbauleitung Brandschutz - Stufe 2
Die nachfolgenden Aufgaben der Fachbauleitung werden in der jeweils beauftragten Leistungsstufe von uns wahrgenommen:
Leistungsstufe 2 "sytematisch-stichprobenartige Kontrolle":
Nr. |
Themen und Inhalte des Brandschutzkonzeptes |
Aufgaben des Fachbauleiters Brandschutz |
1. Flächen für die Feuerwehr |
||
1.1 |
Objektspezifische Anforderungen an Zugänglichkeit |
Abgleich etwaiger Veränderungen |
1.2 |
Vorgesehen Zu- und Umfahrten; Aufstell- und Bewegungsflächen |
Einsichtnahme in Nachweise zur Befestigung; Örtliche Prüfung von Grundmaßen und Kennzeichnung |
1.3 |
Sicherstellung der Zugänglichkeit, ggf. gemäß Abstimmung Brandschutzdienststelle (z.B. Feuerwehrschlüsseldepot); Verknüpfung mit Belangen des Objektschutzes |
Örtliche Prüfung der Hauptkomponenten auf korrekte Umsetzung der Feuerwehrabstimmung; Einsichtnahme in Prüf-/Abnahmeberichte der Feuerwehr |
2. Löschwasserversorgung |
||
2.1 |
Löschwasserbedarf; ggf. spezifische Anforderungen durch Brandschutzdienststelle |
keine Prüftätigkeit |
2.2 |
Verwendbare Löschwasserentnahmestellen und deren Leistungsfähigkeit bzw. Dokumentation der Auskünfte des Wasserversorgungsunternehmens |
Örtliche Prüfung auf prinzipielle Nutzbarkeit der Löschwasserentnahmestellen |
2.3 |
Abgleich zwischen Löschwasserbedarf und -versorgung und ggf. Angabe vorgesehener Maßnahmen |
Örtliche Prüfung der Bescheinigung im Abgleich zu Angaben an den Entnahmestellen |
3. Löschwasserrückhaltung |
||
3.1 |
Wassergefährdende Stoffe mit Angaben zu Menge, WGK und Lagerort |
Örtliche Prüfung der Dokumentation auf prinzipielle Übereinstimmung |
3.2 |
Anforderungen zur Löschwasserrückhaltung aus einschlägigen Regelwerken; Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens; ggf. Negativvermerk |
keine Prüftätigkeit |
3.3 |
Vorgesehene Maßnahmen zur LöRüRL (Rückhalteräume, Löschbarrieren) |
Einsichtnahme in Nachweise zur Dichtigkeit für die gehandhabten Stoffe und Eignung der Maßnahmen (z.B. Barrieren) |
4. System der äußeren und inneren Abschottungen |
||
4.1 |
Äußere Abschottungen, brandschutztechnisch begründete Abstandsregelungen; Gebäudeabschlusswände |
Prüfung der Bestandspläne hinsichtlich relevanter Abstandsmaße |
4.2 |
Umsetzung des Abschottungsprinzips in Bezug auf zulässige Größen in Brandabschnitte, Rauchabschnitte sowie sonstige abgetrennte Bereiche; Gebäudetrennwände, Brandwände, Trennwände |
Örtliche Prüfung der Wandstellung; Prüfung der Brandschutzqualität für ausgewiesene Wandtypen (z.B. Massivbau, Trockenbau) |
4.3 |
Anordnung und Verlauf trennender Bauteile |
Örtliche Prüfung der Wandstellung; Prüfung der Brandschutzqualität für ausgewiesene Wandtypen (z.B. Massivbau, Trockenbau) |
4.4 |
Anforderungen in der Detailausbildung der vorgenannten trennenden Bauteile |
Örtliche Prüfung ausgewiesener Bauteiltypen, insbesondere bei Trockenbau im Abgleich zu Eignungsnachweisen und Errichterbescheinigungen hinsichtlich Konstruktion, Aufbau und Einbauten; Sichtprüfung der Ausbildung von einzelnen Anschlüssen (Fußboden, Decke, Dach, Fassade) |
4.5 |
Brandausbreitung in vertikaler Richtung; Decken, Fassaden, Öffnungen |
Örtliche Prüfung ausgewiesener Decken- und Fassadentypen hinsichtlich Feuerwiderstand, Baustoffklasse und Anschlusspunkte; ggf. Einsichtnahme in besondere Eignungsnachweise für Fassadenkonstruktionen; Sichtprüfung der Unterdecken im Abgleich zu Eignungsnachweisen |
4.6 |
Anforderungen an Verschlüsse und Verglasungen in trennenden Bauteilen (Türen, Rauch-, Feuerschutzvorhänge |
Örtliche Prüfung auf Basis in Listen ausgewiesener Typen von Türen und Verglasungen hinsichtlich Lage, Feuerwiderstand, Einbau, Dichtung, Schließung, Funktion und Kennzeichnung der Komponenten |
4.7 |
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile |
Örtliche Prüfung einzelner Bekleidungen oder Beschichtungen; Einsichtnahme in Messprotokolle |
4.8 |
Anforderungen an Baustoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Fugen, Dachaufbauten, Beläge |
Örtliche Prüfung einzelner Bauteile im Abgleich zu Eignungsnachweisen |
5. Flucht- und Rettungswege |
||
5.1 |
Grundsystem der Flucht- und Rettungswege; Nachweis des 1. und 2. Rettungsweges für jede Nutzungseinheit; ggf. Maßnahmen für besondere Personenkreise (u.a. Behinderte) |
Örtliche Prüfung im Abgleich zur Planung; Feststellung etwaiger Beeinträchtigung der Rettungswege |
5.2 |
Maßliche Auswertung der Flucht- und Rettungswege; Durchgangsbreiten, -höhen, Fluchtwegentfernungen (innerhalb und außerhalb des Gebäudes |
Örtliche Prüfung einzelner Maße |
5.3 |
Spezifische Anforderungen und Ausbildung der Komponenten der Rettungswege wie Treppen, Treppenräume, Flure etc.; Ausstattung elektrischer Verriegelungen, Feststellanlagen, automatische Schiebetüren etc. |
Örtliche Prüfung einzelner Bauteile im Abgleich zu Eignungsnachweisen; Funktionsprobe von einzelnen Türen |
5.4 |
Kennzeichnung und (Sicherheits-) Beleuchtung; ggf. Fluchtleitsystem |
Örtliche Prüfung und Abgleich zur Bestandsplanung |
6. Höchstzulässige Nutzerzahl; nutzungsspezifische Gebäudeauslegung |
||
6.1 |
Analyse der vorgesehenen Nutzung im Hinblick auf das Auftreten größerer Personenzahlen |
Ggf. Prüfung der Bestuhlungspläne im Abgleich zu den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes |
6.2 |
Leistungsfähigkeit der Flucht- und Rettungswege oder ggf. sonstiger Kriterien mit maximalen Personenzahlen |
Örtliche Prüfung einzelner Maße |
6.3 |
Ggf. sonstige Rahmenbedingungen der Nutzung aufgrund des Brandschutzkonzeptes (u.a. Lagerhöhe, Lagereinheiten bei Industriebauten, Ausschmückungen bei Versammlungsstätten) |
Örtliche Prüfung auf Einhaltung der Rahmenbedingungen |
7. Haustechnische Anlagen |
||
7.1 |
Einrichtungen und Anlagen zur haustechnischen Versorgung, Anordnung technischer Zentralen einschließlich Zuordnung versorgter Bereiche und ggf. Leistungskenndaten |
Abgleich des grundsätzlichen haustechnischen Konzeptes |
7.2 |
Anforderungen zu Schottungen innerhalb von trennenden Bauteilen (Elektroleitungen, Leerrohre, Stromschienen, Rohrleitungen, Kanäle, Sprinklerleitungen etc.) |
Sichtprüfung ausgewiesener Schottungstypen im Abgleich zu Eignungsnachweisen bzw. MLAR |
7.3 |
Anforderungen an Installationsschächte und -kanäle, Unterdecken und Doppelböden, ggf. in Abhängigkeit von deren Lage und Abmessungen sowie brennbarer bzw. nichtbrennbarer Belegung. |
Örtliche Prüfung ausgewählter Bauteiltypen im Abgleich zu Eignungsnachweisen sowie eventuelle Beeinträchtigungen durch Einbauten und Installationen (Abstände, Befestigungen) |
7.4 |
Aufzüge mit Festlegung des Evakuierungsgeschosses, spezifischer Ansteuerung; ggf. Feuerwehraufzug |
Örtliche Prüfung einzelner Fahrschachttüren im Abgleich zu Eignungsnachweisen; Einsichtnahme in Dokumentation zur Abstimmung/Abnahme durch Feuerwehr; Prüfung ausreichender Kennzeichnung |
7.5 |
Anforderungen an den äußeren und inneren Blitzschutz; einzuhaltende Regelwerke |
Örtliche Prüfung von Blitzschutzmaßnahmen auf Vorhandensein |
7.6 |
Anforderungen an Betriebsräume für allgemeine Stromversorgung AV, Verteiler in Treppenräumen und Fluren |
Örtliche Prüfung der raumabschließenden Bauteile gemäß Ziffer 4.4/4.6/7.2 |
7.7 |
Feuerungsanlagen, Heizräume (z.B. Brennstofflagerung, Gasinstallation) |
Örtliche Prüfung der raumabschließenden Bauteile gemäß Ziffer 4.4/4.6/7.2 |
7.8 |
Ggf. Maßnahmen des Explosionsschutzes |
Örtliche Prüfung der prinzipiellen Umsetzung des Explosionsschutzdokumentes; ggf. Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte besonderer Sachverständiger |
8. Lüftungsanlage |
||
8.1 |
Umfang und Art von Lüftungsanlagen; Standorte der Zentrale und versorgter Bereich |
Steuerfunktionen; Mitwirkung an der Gesamtprüfung aller Steuerfunktionen |
8.2 |
Kanalführung und deren Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandschutzklappen, Leitungen mit Feuerwiderstand), auch in Abhängigkeit der verwendeten Baustoffe; ggf. Küchenabluft, Sonderformen |
Abstimmung mit technischem Sachverständigen zu einzelnen Brandschutzanforderungen |
8.3 |
Steuerung im Brandfall |
Mitwirkung an der Gesamtprüfung aller Steuerfunktionen |
9. Rauch- und Wärmeabzug |
||
9.1 |
Prinzipielle Maßnahmen zur Entrauchung im Abgleich mit bauaufsichtlichen Vorschriften, z.B. für Treppenräume, Aufzüge, technische Räume |
Mitwirkung an der Gesamtprüfung aller Steuerfunktionen |
9.2 |
Auslegung der Entrauchungsmaßnahmen mit Angabe der zugrunde gelegten Bemessungsvorschrift bzw. Brandszenario; Querschnitt von natürlichen Entrauchungsmaßnahmen bzw. Volumenströme maschineller Entrauchung oder Differenzdrucksysteme |
Örtliche Prüfung der Anlagenkomponenten im Abgleich mit dem Anlagenkonzept; Einsichtnahme in Errichtererklärungen zu verwendeten Komponenten |
9.3 |
Spezifische Anforderungen an die Komponenten der Entrauchungsanlage, einzuhaltende Regelwerke, Anforderungsklassen, für natürliche Rauchabzüge, Temperaturstandfestigkeit von Brandgasventilatoren, Anforderungen an das Leitungs-Kanal-Netz; (Entrauchungs- und Jalousieklappen) |
Örtliche Prüfung der Anlagenkomponenten im Abgleich mit dem Anlagenkonzept; Einsichtnahme in Errichtererklärungen zu spezifischen Anforderungen |
9.4 |
Dimensionierung und Nachweis der ausreichenden Zuluftführung |
Örtliche Sichtprüfung auf Vorhandensein und Einbau der Zuluftführung |
9.5 |
Auslösung und Steuerung |
Örtliche Prüfung im Abgleich Prüfung technischer Sachverständiger; Einsichtnahme in die Dokumentation zur Abstimmung mit der Feuerwehr |
10. Alarmierungseinrichtungen |
||
10.1 |
Erfordernis im baurechtlichen Vorschriftenrahmen |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
10.2 |
Alarmierungsbereiche, Art der Alarmierung (z.B. Signal, Sprachdurchsage, optisch); ggf. Anordnung von Sprechstellen und Zuordnung von Sicherheitsklassen |
Teilnahme an Funktionsprobe |
11. Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung |
||
11.1 |
Erfordernis zur Ausstattung mit Löschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Handfeuerlöscher und sonstigen Anlagen, Einrichtungen und Geräte; Definition des Schutzumfangs |
Örtliche Prüfung besonderer Bereiche, wie Unterdecken und Doppelböden |
11.2 |
Einzuhaltende technische Regelwerke für Wasser- oder Gaslöschanlagen, Schutzwert für Sprinkleranlagen; Anforderung an trennende Bauteile |
Örtliche Prüfung der wesentlichen Anlagenkomponenten im Abgleich zum Anlagenkonzept |
11.3 |
Standorte und Auslegung von Wandhydranten; Steigleitungen |
Örtliche Prüfung der Anordnung, Einbau und Kennzeichnung |
11.4 |
Grundzüge zur Ausstattung von Handfeuerlöschern; einzuhaltende Regelwerke |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigungen |
11.5 |
Ggf. erforderliche Sonderlöschmittel und Löschverfahren |
Örtliche Prüfung auf Vorhandensein |
12. Sicherheitsstromversorgung |
||
12.1 |
Zusammenstellung der Verbraucher, für die eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen ist, und Angabe der jeweiligen Betriebsdauer; u.a. Sicherheitsbeleuchtung |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
12.2 |
Anforderungen an Betriebsräume für Sicherheitsstromversorgung SV (z.B. Batterien oder Stromerzeugungsaggregate) |
Örtliche Prüfung der Aufstellräume gemäß Ziffer 4.4/4.6/7.2 |
12.3 |
Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen (z.B. Verteiler) |
Örtliche Prüfung einzelner Leitungsanlagen im Abgleich mit Eignungsnachweisen |
13. Hydrantenpläne |
||
13.1 |
Klären des Erfordernisses und ggf. grob maßstäblichen Übernahme der Anlagen zur Löschwasserversorgung gemäß Kapitel 2 mit zeichnerischer Darstellung; geeigneterweise Lageplan |
keine Prüfaufgabe |
14. Brandmeldeanlagen |
||
14.1 |
Überwachungsumfang erforderlicher manueller und automatischer Brandmelder, einzuhaltende Regelwerke, ggf. Betriebsart |
Örtliche Prüfung besonderer Bereiche, wie Unterdecken und Doppelböden |
14.2 |
Anordnung von Zentralen, ggf. Unterzentralen, Feuerwehrtableaus, Feuerwehrbedienfeld und Auslösestellen |
Örtliche Prüfung der Komponenten auf Vorhandensein und Kennzeichnung |
14.3 |
Szenarienabhängige Matrix oder Verknüpfungsplan |
Mitwirkung an der Gesamtprüfung aller Steuerfunktionen |
14.4 |
Feuerwehr-Kommunikationssysteme |
Einsichtnahme in die Dokumentation zur Funktionsfähigkeit/ Abnahme durch Feuerwehr |
15. Feuerwehrpläne |
||
15.1 |
Erfordernis zur Aufstellung von Feuerwehrplänen im bauaufsichtlichen Bezugsrahmen des Objektes |
Einsichtnahme in die Dokumentation zur Abstimmung / Abnahme durch Feuerwehr |
15.2 |
Spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Feuerwehrpläne zur Information der Einsatzkräfte übernommen werden sollten |
Prüfung der Umsetzung der spezifischen Aspekte |
16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
||
16.1 |
Brandschutz während der Bauphase; u.a. Schweißerlaubnis bzw. Dokumente für feuergefährliche Arbeiten |
Einsichtnahme in SiGeKo-Dokumentation |
16.2 |
Erfordernis zur Benennung von Brandschutzbeauftragten; für den Brandschutz verantwortliche Person im baurechtlichen Bezugsrahmen |
ggf. Abstimmung hinsichtlich betrieblich-organisatorischer Maßnahmen |
16.3 |
Erfordernis zur Aufstellung einer Brandschutzordnung und deren Umfang; spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Brandschutzordnung übernommen werden müssen |
Prüfung auf Umsetzung der spezifischen Aspekte |
16.4 |
Erfordernis zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und ggf. Hinweise zu Inhalt und Anordnung |
Prüfung auf Umsetzung der spezifischen Aspekte |
16.5 |
Erfordernis und ggf. Anforderungen an Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Hausfeuerwehr |
Einsichtnahme in die Anerkennungsunterlagen |
16.6 |
Maßnahmen zur Evakuierung oder Räumung des Gebäudes; Festlegung von Sammelplätzen |
Prüfung der Übernahme in die Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplänen |
16.7 |
Wesentliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
Prüfung auf Umsetzung der spezifischen Aspekte |
16.8 |
Objektspezifische Zusammenstellung des Prüfumfanges nach TPrüfVO |
Erstellung eines Statusberichtes über die einzelnen Prüfergebnisse |
16.9 |
Objektspezifische Zusammenstellung erforderlicher Eignungsnachweise |
Einsichtnahme in die übergebenen Eignungsnachweise auf Plausibilität |
16.10 |
Bauaufsichtliche Prüfung und Überwachung, Fristen von Ausführungsgenehmigungen |
Begleitung der behördlichen Abnahme |
16.11 |
Zusätzliche Bauvorlagen; Pflichten des Betreibers |
Prüfung auf prinzipielles Vorhandensein |
17. Abweichungen |
||
17.1 |
Vollständige Zusammenstellung im Abgleich zu den materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung sowie der beabsichtigten ausgleichenden Maßnahme |
Dokumentation, dass die ausgleichenden Maßnahmen realisiert wurden |
17.2 |
Erläuterungen, wenn ausgleichende Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden (vgl. Ziffer 9.1 VVBauPrüfVO) |
Einsichtnahme in die entsprechenden Bestätigungen |
17.3 |
Ggf. Hinweise auf notwendige Baulasten |
Einsichtnahme in die Dokumentation |
18. Verwendete Rechenverfahren |
||
18.1 |
Rechenverfahren, die im Rahmen der Risikoanalyse für das Brandschutzkonzept oder einzelne Komponenten daraus verwendet wurden |
Abgleich mit den Eingangswerten |
18.2 |
Nachweis von Anwendungsbereichen und Eignung der Rechenverfahren für die objektspezifische Geometrie, Brandszenarien etc. |
Abgleich mit den Eingangswerten |