Fachbauleitung Brandschutz - Stufe 1
Die nachfolgenden Aufgaben der Fachbauleitung werden in der jeweils beauftragten Leistungsstufe von uns wahrgenommen:
Leistungsstufe 1 "prinzipielle Übereinstimmung":
Nr. |
Themen und Inhalte des Brandschutzkonzeptes |
Aufgaben des Fachbauleiters Brandschutz |
1. Flächen für die Feuerwehr |
||
1.1 |
Objektspezifische Anforderungen an Zugänglichkeit |
Abgleich etwaiger Veränderungen |
1.2 |
Vorgesehen Zu- und Umfahrten; Aufstell- und Bewegungsflächen |
Örtliche Überprüfung auf Vorhandensein und prinzipielle Gestaltung |
1.3 |
Sicherstellung der Zugänglichkeit, ggf. gemäß Abstimmung Brandschutzdienststelle (z.B. Feuerwehrschlüsseldepot); Verknüpfung mit Belangen des Objektschutzes |
Einsichtnahme in eine Dokumentation über die Abstimmung mit der Feuerwehr |
2. Löschwasserversorgung |
||
2.1 |
Löschwasserbedarf; ggf. spezifische Anforderungen durch Brandschutzdienststelle |
keine Prüftätigkeit |
2.2 |
Verwendbare Löschwasserentnahmestellen und deren Leistungsfähigkeit bzw. Dokumentation der Auskünfte des Wasserversorgungsunternehmens |
Örtliche Prüfung hinsichtlich Art und Lage der Versorgung (Brunnen, Hydranten, etc.) |
2.3 |
Abgleich zwischen Löschwasserbedarf und -versorgung und ggf. Angabe vorgesehener Maßnahmen |
Einsichtnahme in Bescheinigung hinsichtlich Leistungsfähigkeit |
3. Löschwasserrückhaltung |
||
3.1 |
Wassergefährdende Stoffe mit Angaben zu Menge, WGK und Lagerort |
Einsichtnahme in die Dokumentation des Nutzers im Abgleich etwaiger Veränderungen |
3.2 |
Anforderungen zur Löschwasserrückhaltung aus einschlägigen Regelwerken; Ermittlung des erforderlichen Rückhaltevolumens; ggf. Negativvermerk |
keine Prüftätigkeit |
3.3 |
Vorgesehene Maßnahmen zur LöRüRL (Rückhalteräume, Löschbarrieren) |
Örtliche Prüfung der Rückhaltemaßnahmen auf Vorhandensein und prinzipielle Eignung; Einsichtnahme in Nachweise zur Dimensionierung |
4. System der äußeren und inneren Abschottungen |
||
4.1 |
Äußere Abschottungen, brandschutztechnisch begründete Abstandsregelungen; Gebäudeabschlusswände |
Örtliche Prüfung etwaiger Veränderungen |
4.2 |
Umsetzung des Abschottungsprinzips in Bezug auf zulässige Größen in Brandabschnitte, Rauchabschnitte sowie sonstige abgetrennte Bereiche; Gebäudetrennwände, Brandwände, Trennwände |
Prüfung der Bestandsplanung auf Übereinstimmung von Wandstellung und Wandqualitäten |
4.3 |
Anordnung und Verlauf trennender Bauteile |
Prüfung der Bestandsplanung auf Übereinstimmung von Wandstellung und Wandqualitäten |
4.4 |
Anforderungen in der Detailausbildung der vorgenannten trennenden Bauteile |
Einsichtnahme in Errichterbescheinigungen und ggf. Eignungsnachweise sowie ggf. Prüfbericht zu statischen Berechnung |
4.5 |
Brandausbreitung in vertikaler Richtung; Decken, Fassaden, Öffnungen |
Örtliche Prüfung etwaiger Veränderungen hinsichtlich Deckenöffnungen und Feuerüberschlag; Einsichtnahme in Errichterbescheinigung mit Bezug auf Eignungsnachweise für Unterdecken im Zusammenhang mit Feuerwiderstandsdauer der Rohdecke |
4.6 |
Anforderungen an Verschlüsse und Verglasungen in trennenden Bauteilen (Türen, Rauch-, Feuerschutzvorhänge |
Einsichtnahme in Errichterbescheinigungen mit Bezug auf Eignungsnachweise hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer, Einbaubedingungen und sonstiger Brandschutzanforderungen |
4.7 |
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile |
Einsichtnahme in Prüfberichte zur statischen Berechnung, ggf. Errichterbescheinigung auf Basis der Eignungsnachweise (z.B. für Trockenbau-Konstruktion) |
4.8 |
Anforderungen an Baustoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Fugen, Dachaufbauten, Beläge |
Einsichtnahme in Errichterbescheinigungen mit Bezug auf Eignungsnachweise |
5. Flucht- und Rettungswege |
||
5.1 |
Grundsystem der Flucht- und Rettungswege; Nachweis des 1. und 2. Rettungsweges für jede Nutzungseinheit; ggf. Maßnahmen für besondere Personenkreise (u.a. Behinderte) |
Prüfung auf etwaige Veränderungen |
5.2 |
Maßliche Auswertung der Flucht- und Rettungswege; Durchgangsbreiten, -höhen, Fluchtwegentfernungen (innerhalb und außerhalb des Gebäudes |
Planprüfung auf Einhaltung der Maße |
5.3 |
Spezifische Anforderungen und Ausbildung der Komponenten der Rettungswege wie Treppen, Treppenräume, Flure etc.; Ausstattung elektrischer Verriegelungen, Feststellanlagen, automatische Schiebetüren etc. |
Einsichtnahme in Errichtererklärungen oder Sachkundigenprüfungen mit Bezug auf Eignungsnachweise |
5.4 |
Kennzeichnung und (Sicherheits-) Beleuchtung; ggf. Fluchtleitsystem |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfung technischer Sachverständiger; Örtliche Prüfung auf prinzipielles Vorhandensein und Anordnung |
6. Höchstzulässige Nutzerzahl; nutzungsspezifische Gebäudeauslegung |
||
6.1 |
Analyse der vorgesehenen Nutzung im Hinblick auf das Auftreten größerer Personenzahlen |
Prüfung der Betriebsbeschreibung auf etwaige Veränderungen |
6.2 |
Leistungsfähigkeit der Flucht- und Rettungswege oder ggf. sonstiger Kriterien mit maximalen Personenzahlen |
Prüfung der Betriebsbeschreibung auf etwaige Veränderungen |
6.3 |
Ggf. sonstige Rahmenbedingungen der Nutzung aufgrund des Brandschutzkonzeptes (u.a. Lagerhöhe, Lagereinheiten bei Industriebauten, Ausschmückungen bei Versammlungsstätten) |
Abfrage des Nutzers auf etwaige Veränderungen |
7. Haustechnische Anlagen |
||
7.1 |
Einrichtungen und Anlagen zur haustechnischen Versorgung, Anordnung technischer Zentralen einschließlich Zuordnung versorgter Bereiche und ggf. Leistungskenndaten |
Abgleich des grundsätzlichen hautechnischen Konzeptes |
7.2 |
Anforderungen zu Schottungen innerhalb von trennenden Bauteilen (Elektroleitungen, Leerrohre, Stromschienen, Rohrleitungen, Kanäle, Sprinklerleitungen etc.) |
Einsichtnahme in Errichterbescheinigungen mit Bezug auf Eignungsnachweise, ggf. in Ergebnisse der Prüfberichte technischer Sachverständiger |
7.3 |
Anforderungen an Installationsschächte und -kanäle, Unterdecken und Doppelböden, ggf. in Abhängigkeit von deren Lage und Abmessungen sowie brennbarer bzw. nichtbrennbarer Belegung. |
Einsichtnahme in Errichterbescheinigungen mit Bezug auf Eignungsnachweise |
7.4 |
Aufzüge mit Festlegung des Evakuierungsgeschosses, spezifischer Ansteuerung; ggf. Feuerwehraufzug |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger sowie in die Errichterbescheinigung mit Bezug auf Eignungsnachweise |
7.5 |
Anforderungen an den äußeren und inneren Blitzschutz; einzuhaltende Regelwerke |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigungen bzw. Sachkundigenprüfung |
7.6 |
Anforderungen an Betriebsräume für allgemeine Stromversorgung AV, Verteiler in Treppenräumen und Fluren |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger |
7.7 |
Feuerungsanlagen, Heizräume (z.B. Brennstofflagerung, Gasinstallation) |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigungen bzw. Sachkundigenprüfung (Schornsteinfeger) |
7.8 |
Ggf. Maßnahmen des Explosionsschutzes |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigung und Sachkundigenprüfungen |
8. Lüftungsanlage |
||
8.1 |
Umfang und Art von Lüftungsanlagen; Standorte der Zentrale und versorgter Bereich |
Prüfung Lüftungsschema auf etwaige Veränderungen |
8.2 |
Kanalführung und deren Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandschutzklappen, Leitungen mit Feuerwiderstand), auch in Abhängigkeit der verwendeten Baustoffe; ggf. Küchenabluft, Sonderformen |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständige sowie Errichterbescheinigungen in Bezug auf Eignungsnachweise für Brandschutzklappen und Lüftungskanäle |
8.3 |
Steuerung im Brandfall |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständige/Sachkundiger |
9. Rauch- und Wärmeabzug |
||
9.1 |
Prinzipielle Maßnahmen zur Entrauchung im Abgleich mit bauaufsichtlichen Vorschriften, z.B. für Treppenräume, Aufzüge, technische Räume |
Prüfung auf prinzipielle Umsetzung und Abgleich etwaiger Änderungen |
9.2 |
Auslegung der Entrauchungsmaßnahmen mit Angabe der zugrunde gelegten Bemessungsvorschrift bzw. Brandszenario; Querschnitt von natürlichen Entrauchungsmaßnahmen bzw. Volumenströme maschineller Entrauchung oder Differenzdrucksysteme |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
9.3 |
Spezifische Anforderungen an die Komponenten der Entrauchungsanlage, einzuhaltende Regelwerke, Anforderungsklassen, für natürliche Rauchabzüge, Temperaturstandfestigkeit von Brandgasventilatoren, Anforderungen an das Leitungs-Kanal-Netz; (Entrauchungs- und Jalousieklappen) |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
9.4 |
Dimensionierung und Nachweis der ausreichenden Zuluftführung |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
9.5 |
Auslösung und Steuerung |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
10. Alarmierungseinrichtungen |
||
10.1 |
Erfordernis im baurechtlichen Vorschriftenrahmen |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
10.2 |
Alarmierungsbereiche, Art der Alarmierung (z.B. Signal, Sprachdurchsage, optisch); ggf. Anordnung von Sprechstellen und Zuordnung von Sicherheitsklassen |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
11. Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung |
||
11.1 |
Erfordernis zur Ausstattung mit Löschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Handfeuerlöscher und sonstigen Anlagen, Einrichtungen und Geräte; Definition des Schutzumfangs |
Planprüfung auf Vorhandensein und Schutzumfang |
11.2 |
Einzuhaltende technische Regelwerke für Wasser- oder Gaslöschanlagen, Schutzwert für Sprinkleranlagen; Anforderung an trennende Bauteile |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
11.3 |
Standorte und Auslegung von Wandhydranten; Steigleitungen |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigungen und Sachkundigenprüfungen |
11.4 |
Grundzüge zur Ausstattung von Handfeuerlöschern; einzuhaltende Regelwerke |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
11.5 |
Ggf. erforderliche Sonderlöschmittel und Löschverfahren |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
12. Sicherheitsstromversorgung |
||
12.1 |
Zusammenstellung der Verbraucher, für die eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen ist, und Angabe der jeweiligen Betriebsdauer; u.a. Sicherheitsbeleuchtung |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
12.2 |
Anforderungen an Betriebsräume für Sicherheitsstromversorgung SV (z.B. Batterien oder Stromerzeugungsaggregate) |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger/Sachkundiger |
12.3 |
Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen (z.B. Verteiler) |
Einsichtnahme in die Errichterbescheinigungen mit Bezug auf Eignungsnachweise |
13. Hydrantenpläne |
||
13.1 |
Klären des Erfordernisses und ggf. grob maßstäblichen Übernahme der Anlagen zur Löschwasserversorgung gemäß Kapitel 2 mit zeichnerischer Darstellung; geeigneterweise Lageplan |
keine Prüfaufgabe |
14. Brandmeldeanlagen |
||
14.1 |
Überwachungsumfang erforderlicher manueller und automatischer Brandmelder, einzuhaltende Regelwerke, ggf. Betriebsart |
Örtliche Prüfung auf Vorhandensein |
14.2 |
Anordnung von Zentralen, ggf. Unterzentralen, Feuerwehrtableaus, Feuerwehrbedienfeld und Auslösestellen |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger; Einsichtnahme in das Aufschaltprotokoll/Abnahme der Feuerwehr |
14.3 |
Szenarienabhängige Matrix oder Verknüpfungsplan |
Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfberichte technischer Sachverständiger |
14.4 |
Feuerwehr-Kommunikationssysteme |
Einsichtnahme in die Dokumentation zur Funktionsfähigkeit/ Abnahme durch Feuerwehr |
15. Feuerwehrpläne |
||
15.1 |
Erfordernis zur Aufstellung von Feuerwehrplänen im bauaufsichtlichen Bezugsrahmen des Objektes |
Prüfung auf Vorhandensein |
15.2 |
Spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Feuerwehrpläne zur Information der Einsatzkräfte übernommen werden sollten |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
16. Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
||
16.1 |
Brandschutz während der Bauphase; u.a. Schweißerlaubnis bzw. Dokumente für feuergefährliche Arbeiten |
Prüfung des Vorhandenseins einer verantwortlichen Person |
16.2 |
Erfordernis zur Benennung von Brandschutzbeauftragten; für den Brandschutz verantwortliche Person im baurechtlichen Bezugsrahmen |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.3 |
Erfordernis zur Aufstellung einer Brandschutzordnung und deren Umfang; spezifische Aspekte des Brandschutzkonzeptes, die in die Brandschutzordnung übernommen werden müssen |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.4 |
Erfordernis zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und ggf. Hinweise zu Inhalt und Anordnung |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.5 |
Erfordernis und ggf. Anforderungen an Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Hausfeuerwehr |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.6 |
Maßnahmen zur Evakuierung oder Räumung des Gebäudes; Festlegung von Sammelplätzen |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.7 |
Wesentliche Maßnahmen zur Brandverhütung |
Prüfung auf Vorhandensein |
16.8 |
Objektspezifische Zusammenstellung des Prüfumfanges nach TPrüfVO |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
16.9 |
Objektspezifische Zusammenstellung erforderlicher Eignungsnachweise |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
16.10 |
Bauaufsichtliche Prüfung und Überwachung, Fristen von Ausführungsgenehmigungen |
Prüfung auf prinzipielles Vorhandensein |
16.11 |
Zusätzliche Bauvorlagen; Pflichten des Betreibers |
Prüfung auf prinzipielles Vorhandensein |
17. Abweichungen |
||
17.1 |
Vollständige Zusammenstellung im Abgleich zu den materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung sowie der beabsichtigten ausgleichenden Maßnahme |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
17.2 |
Erläuterungen, wenn ausgleichende Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden (vgl. Ziffer 9.1 VVBauPrüfVO) |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
17.3 |
Ggf. Hinweise auf notwendige Baulasten |
Einsichtnahme in die Dokumentation |
18. Verwendete Rechenverfahren |
||
18.1 |
Rechenverfahren, die im Rahmen der Risikoanalyse für das Brandschutzkonzept oder einzelne Komponenten daraus verwendet wurden |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |
18.2 |
Nachweis von Anwendungsbereichen und Eignung der Rechenverfahren für die objektspezifische Geometrie, Brandszenarien etc. |
Abgleich auf etwaige Veränderungen |