Räumungs- und Evakuierungskonzept

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Gemäß § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen , die die Evakuierung von Personen im Gefahrenfall sicherstellen. Die Erstellung eines Räumungs- und

Evakuierungskonzeptes stellt hierbei die Grundlage dar. Die Erarbeitung solcher Konzepte erfolgt immer in enger Abstimmung mit dem Unternehmer statt, unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen der Arbeitsstätte. Hierbei werden insbesondere mögliche Gefahrensituationen erörtert und deren unterschiedliche Ausprägung anhand der Auswirkungen unterteilt. Auf dieser Grundlage werden im Anschluss sog. Alarmstufen definiert und jeweils erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Zur Umsetzung der des Räumungs- und Evakuierungskonzeptes empfehlen wir die Schulung von Räumungs- und Evakuierungshelfern und die regelmäßige Durchführung von Räumungsübungen.

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